Die Podologie ist die vorbeugende, therapeutische und nachsorgende Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigtem Fuß.
Der Beruf des Podologen zählt seit dem 2. Januar 2002 (Podologengesetz - PodG) zu den Gesundheitsfachberufen (oder medizinischen Heilberufen) und verlangt eine vorgeschriebene Ausbildung von 2 - 3 Jahren mit abschließender staatlicher Prüfung.
Der Podologe führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbstständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch, erkennt pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankung am Fuß, die eine ärztliche Behandlung erfordern und führt ggf. auf ärztliche Verordnung hin medizinisch, indizierte Behandlungen am Fuß durch.
Der Podologe unterstützt den Dermatologen und Orthopäden gilt als Mittler zwischen Patient, Arzt und anderen angrenzenden Berufen, wie Krankengymnast und Orthopädieschuhmacher.